Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Die GfP bietet Ihnen umfassende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in Verbindung mit der ArbMedVV an. Zu den Leistungen zählen die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.
Die Betreuung umfasst u. a. folgende Aufgabenfelder:
- Die Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung (Implementierung) eines betrieblichen Gesamtkonzepts zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen)
- Beratung und Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung
- Unterweisung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden für sicherheitsrelevante Themen mittels Online-Schulungen
- Bedarfsadaptierte Betriebsbesuche zur Feststellung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Erstellung von Dokumentationen
- Erfüllung von Meldepflichten
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