Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die GfP bietet Ihnen umfassende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in Verbindung mit der ArbMedVV an. Zu den Leistungen zählen die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.

Die Betreuung umfasst u. a. folgende Aufgabenfelder:

  • Die Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung (Implementierung) eines betrieblichen Gesamtkonzepts zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen)
  • Beratung und Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung
  • Unterweisung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden für sicherheitsrelevante Themen mittels Online-Schulungen
  • Bedarfsadaptierte Betriebsbesuche zur Feststellung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Erfüllung von Meldepflichten

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