Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Bestrebungen der Bundesregierung, die Innenstädte multifunktionaler zu machen, positiv. Jüngst wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht, der durch Änderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ein enges Miteinander von Gewerbe und Wohnen in den Stadtzentren ermöglichen soll.
„Damit Frequenzbringer wie der Einzelhandel weiterhin ihren Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte leisten können, darf das innerstädtische Gewerbe nicht eingeschränkt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die TA Lärm müsse auf die besondere Situation in den Innenstädten abgestimmt werden, um Interessenkonflikte etwa zwischen Anwohnern und innerstädtischer Wirtschaft zu vermeiden. „Das Ziel muss sein, dass die Lärmvorschriften das Nebeneinander unterschiedlicher Funktionen fördern“, betont Genth. Bislang sei beispielsweise das Wohnen in den Zentren nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung besonderer Schutzmaßnahmen zulässig. „In Kerngebieten bestehende Gewerbebetriebe dürfen nicht durch heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt werden. Das ist verbindlich festzulegen“, so Genth weiter.
Für den Erhalt der Innenstädte ist laut HDE die Schaffung von Rahmenbedingungen notwendig, die die frequenzfördernde Konzentration hochrangig zentraler Funktionen unterstützt. „Dem Einzelhandel kommt als Anziehungspunkt für den Innenstadtbesuch eine herausragende Rolle zu. Die Bedeutung der Branche für die Zentren muss auch in der Gestaltung der Lärmvorschriften berücksichtigt werden“, so Genth. Neu zu bestimmen sei etwa der Messpunkt der Lärmbelastung. Auch eine Anpassung der Obergrenzen für Verkehrs- und Gewerbelärm sei zu prüfen.
Die vom Bundesumweltministerium vorgelegten einzuhaltenden Messwerte sind laut HDE jedoch nicht geeignet, um ein Miteinander von Wohnen und innerstädtischem Gewerbe zu ermöglichen. Sie würden das Gewerbe in den Innenstädten zu stark einschränken. „Die Warenanlieferung und auch Flächen der Außengastronomie haben bekannte Immissionswerte. Zudem wird in den Innenstädten auch gefeiert und es finden die traditionellen Weihnachtsmärkte statt. Das ist die Messlatte,“ so Genth weiter. Innerstädtisches Wohnen könne nur ermöglicht werden, wenn es ohne Einschränkung der Frequenzbringer einhergehe.
Quelle:HDE