Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den aktuellen Vorstoß des Finanzministeriums zur Abschaffung der Steuerklasse 5, um die Erwerbsbeteiligung in der Branche effektiv zu steigern und dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Die von Ehepaaren, bei denen beide verdienen, oft gewählte Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 soll dann in Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren überführt werden. „Das Vorhaben muss von der Bundesregierung jetzt zügig umgesetzt werden, dafür setzen wir uns als HDE bereits seit Längerem ein. Wir haben trotz Rekordbeschäftigung mit 3,1 Millionen Beschäftigten noch rund 120.000 offene Stellen in der Branche zu besetzen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen wählen heute gerne die Kombination der Steuerklassen 3 und 5, weil dies bei der Gehaltsabrechnung für beide zusammen zunächst das höchste Netto vom Brutto ergibt. Das ist aber nur vorübergehend so, weil nachfolgend eine Steuererklärung Pflicht ist. Die daraus resultierende Steuernachzahlung sammelt die zunächst gesparten Steuern nachträglich ein. Auch bei Nutzung des Faktorverfahren in Steuerklasse 4 gibt der Fiskus dem Paar zunächst einen Kredit, der allerdings kleiner ausfällt als bei der Kombination von Steuerklasse 3 und 5. Der große Vorteil ist aber, dass bei einem Gehaltszuwachs des geringer Verdienenden netto viel mehr übrigbleibt. Das zeigt der Vergleich eines Paares, bei dem der eine Ehepartner gutverdienender leitender Angestellter mit einem Jahresgehalt von 80.000 Euro und der andere Partner teilzeitbeschäftigt mit einem Jahresgehalt von 24.000 Euro oder 2.000 Euro pro Monat ist. Stockt der geringer Verdienende seine Arbeitszeit um 20 Prozent auf und erhält dadurch auch 20 Prozent oder 4.800 Euro / 400 Euro pro Jahr / Monat mehr Gehalt, muss er / sie am Jahresende insgesamt 1.645 Euro mehr Lohnsteuer zahlen, wenn der Ehepartner in Steuerklasse 5 ist. Bei Steuerklasse 4 mit Faktor muss er / sie nur 948 Euro Lohnsteuer zusätzlich zahlen (Beispiel: Lohnsteuerrechner Bundesfinanzministerium, Faktorverfahren ab Juli 2023, Nordrhein-Westfalen, gesetzliche Krankenversicherung).

„Mit der Abschaffung der Steuerklasse 5 hoffen wir auf viele Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit aufstocken. Denn bisher haben viele das Gefühl, mehr Arbeit lohne sich für sie nicht, weil sich dies für sie aufgrund der Steuerklasse 5 und der hohen Besteuerung ihres zusätzlichen Einkommens faktisch erstmal kaum auf dem monatlichen Lohnzettel auswirkt“, so Genth.

Quelle: HDE