Mit dem europäischen Regulierungspaket aus den Verordnungen über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) hat sich die EU im Jahr 2022 auf neue Wettbewerbs- und Verbraucherregeln für digitale Plattformen verständigt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) mahnt insbesondere klarere Definitionen an. Bestehende Unklarheiten und hiermit verbundene Unsicherheiten für die Unternehmen müssten ausgeräumt werden.

Der DSA stellt eine weitreichende Neuerung dar, mit der die EU-Kommission Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen möchte. Dafür werden beispielsweise vermittelnden Online-Diensten und Online-Plattformen neue Vorgaben gemacht. Ziel des DSA ist es, für mehr Sicherheit und Verantwortung im Internet zu sorgen. Sowohl DSA als auch DMA beinhalten strenge und weitreichende Verpflichtungen, die nach Einschätzung des HDE in der Praxis für die Betroffenen eine Herausforderung in der Umsetzung darstellen werden. Ein kritischer Teil der Umsetzung sei die Festlegung von Verfahrensvorschriften, um etwa beim DSA ein faires Verfahren zur Durchsetzung zu gewährleisten. Auch bestünden Interpretationsspielräume und Auslegungsfragen, die von essenzieller Bedeutung für die Anwendung des DSA seien.

„Unternehmen können schwer Vorgaben umsetzen, wenn Fragen im Anwendungsbereich noch offen sind und technische Definitionen fehlen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Hier müsse die EU-Kommission nachliefern und zeitnah die ausführenden Rechtsakte für den DSA erlassen, um die entsprechenden Vorgaben weiter zu konkretisieren. „Die Unsicherheit für die betroffenen Unternehmen ist eine große Herausforderung“, so Tromp weiter. DSA und DMA seien die ersten derart weitgreifenden digitalen Regulierungen und Europa der erste digitale Binnenmarkt mit einer solch umfassenden Regelung. „Vieles wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Die fehlende Planungssicherheit ist ein praktisches Problem für Unternehmen und hemmt im schlimmsten Fall notwendige Investitionen und Innovationen“, betont Tromp.

Mit Blick auf den DSA sieht der HDE insbesondere im Verbot und der dabei ungenauen Definition der sogenannten „dark patterns“ eine Herausforderung. Auch die Definition des aktiven Nutzers und die fehlende Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Plattformen werden vom Verband kritisch bewertet. Ebenso birgt der DMA nach Einschätzung des HDE Risiken und die Umsetzbarkeit der Ziele erscheint fraglich. „Es braucht eine klare Definition und Auslegung des Regelungsgehalts. Und auch eine hinreichende Aufstockung und Befähigung des Personals ist gefragt“, schließt Tromp ab.

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Quelle: HDE