Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden in einem Brief an das Bundesumwelt-, das Bundeswirtschaftsministerium und den Bundestag Änderungen am momentan in Arbeit befindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Insbesondere die geplanten Obhutspflichten im Kreislaufwirtschaftsgesetz gehen weit über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus. Dazu stellen die Verbände fest, dass jeder Händler ein Eigeninteresse daran habe, seine Waren gebrauchs- und vor allem markttauglich zu halten. Ein Verbot der Vernichtung von Retouren, wie es der Gesetzesvorschlag vorsieht, ergebe vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Vielmehr würden sich daraus Nachteile für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb ergeben. Vor allem würde sich das Level Playing Field im Wettbewerb mit der stark steigenden Anzahl von Anbietern aus Drittstaaten weiter verzerren. Diese missachten bereits heute viele der produktbezogenen Regeln.

Die Einführung einer zusätzlich geplanten Transparenzverordnung, nach der deutsche Unternehmen über den Umgang mit retournierten Waren Rechenschaft ablegen sollen, sehen die Verbände als eine weitere bürokratische Belastung der hiesigen Unternehmen. Vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus sowie mit Blick auf die Herausforderungen und Belastungen, welche die nächsten Monate auf Unternehmen durch die Corona-Krise zukommen, seien neue Dokumentations- und Informationspflichten nicht sinnvoll. Die Verbände schlagen dagegen vor, eine einmalige Studie durchzuführen, um so die gewünschten Informationen zu erhalten und nicht die gesamte Wirtschaft mit neuen Berichtspflichten zu belasten.

>>Quelle: HDE<<