Vor wenigen Minuten hat uns das Büro des Staatssekretärs aus dem Gesundheitsministerium den Erlass zu den erweiterten kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Kerninhalt in Punkto Ladenöffnung:

– Lebensmitteleinzelhandel darf auch an Sonn- und Feiertagen von 13-18.00 Uhr öffnen
– Alle Verkaufsstellen sind darauf hinzuweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zu Vermeidung von Warteschlangen zu treffen sind.

Damit dürfen Geschäfte in NRW weiter geöffnet bleiben!

Von dieser Entwicklung, die von der Erlasslage der anderen Bundesländer abweicht sind auch wir etwas überrascht, halten Sie über die weitere Entwicklung aber informiert!

Den Erlass können Sie hier nachlesen!