Seit Inkrafttreten des neuen LÖG NRW sind in diversen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wichtige Aussagen, Interpretationen und Festlegungen zu den neuen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen (§ 6 LÖG NRW) getroffen worden, die von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung des Gesetzes vor Ort sind. Deshalb hat das Wirtschaftsministerium seine Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit § 6 LÖG NRW überarbeitet.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation,Digitalisierung und Energie des Landes NRW

Die Anwendungshilfe als pdf-Datei erhalten Sie gerne auf Anfrage per E-Mail, oder auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Download.